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Architekturbüro Charly Rickmers

Büro für Mauerwerksbau, Gebäudesanierung und Ökologisches Bauen

 Förderungsmöglichkeiten

Bier = Wird auf Großbaustellen palettenweise angeliefert. Dem Bauwesen Fernstehende vermuten, daß damit der Beton angemacht wird. Nicht zutreffend ist, daß mitunter auftretende Nachschubprobleme die Installation einer sog. Bauleitung erforderlich machten.

A. Allgemeine Förderung von Alt-und Neubauten

Beim Erwerb oder der Herstellung eines Neubaus werden maximal 5.000 Mark pro Jahr gezahlt. Beim Erwerb eines Altbaus gibt es die Hälfte. Familien mit Kindern erhalten zusätzlich 1.500 je Kind. Die Zulagen werden acht Jahre lang gewährt. Eine Familien mit zwei Kindern erhält so bei einem Neubau  64.000 Mark.

Für Energiesparmaßnahmen zahlt der Staat extra. Beim Einbau oder der Anschaffung werden zwei Prozent der Kosten, jedoch maximal 500 Mark, überwiesen. Auch der Ausbau oder die Erweiterung von Eigenheimen wird gefördert (siehe Tabelle).

Gefördert werden alle Steuerpflichtigen, die im Jahr des Kaufs oder Einzugs und im Jahr davor nicht mehr als 240.000 Mark verdient haben. Verheiratete dürfen insgesamt 480.000 Mark verdienen. Entscheidend ist - so die Regelung - die "Summe der Einkünfte”, die meist etwas über dem zu versteuernden Einkommen liegt.

 

Neubau:

Förderung

kein Kind

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

4 Kinder

Eigenheimzulage

40.000,-

40.000,-

40.000,-

40.000,-

40.000,-

Baukindergeld

/

12.000,-

24.000,-

36.000,-

48.000,-

Gesamt

40.000,-

52.000,-

64.000,-

76.000,-

88.000,-

Altbau:

Förderung

kein Kind

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

4 Kinder

Eigenheimzulage

20.000,-

20.000,-

20.000,-

20.000,-

20.000,-

Baukindergeld

/

12.000,-

24.000,-

36.000,-

48.000,-

Gesamt

20.000,-

32.000,-

44.000,-

56.000,-

68.000,-

B. Förderung von sonstigen Maßnahmen:

Bei Einbau oder Anschaffung energiesparender Anlagen: 2% der Kosten bzw. maximal 500,-DM pro Jahr.  Zusätzlich bei Neubau: 400,-DM pro Jahr bei Niedrigenergiehaus. 

Bundesförderprogramm Erneuerbare Energien vom 20.08.1999

 

Bundesamt für Wirtschaft BAW

Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW

Solarkollektoranlagen

Zuschuß, Flachkollektor bis 100qm=250DM/qm; Röhrenkollektoren bis 75qm= 325DM/qm; darüber =100DM/qm Wärmemengenzähler = 300DM  

Darlehn bis zu 100% mit Teilschuldenerlaß, Flachkoll.>100qm Röhrenkollektor>75qm

Wärmepumpen

Zuschuß bei Betrieb mit reg.Strom bis 13kW 200DM/kW, darüber 100DM/kW

 

Photovoltaikanlagen

einmalig 6000 DM Programm “Sonne in der Schule”

Für Anlagen mit max.1kWp:           Kredite Zinsverbilligung 4,5%       privat:bis 5kWp 13500,-DM je kWp  gewerbl. max. 6750,-DM je kWp;Bisherige Möglichkeit, Restschulderlaß nach 9 Jahren und  Zuschussvariante entfallen.

Biomasseanlagen

Zuschuß, handbesch.=80DM/kW; automatisch besch. bis 100kW=120DM/kW, mindestens DM 4000,-; bis 50kW nur in Verb. mit Zentralheizungsanlage. 

 

Energieeinsparungen an Gebäuden

Förd. nur in Verb. mit Solarkollektoranlagen, Wärmep.. Es werden Wärmedämmmaßn., Wärmerückgew.anlagen u. Heizungserneuerungen gefördert; 20% der Kosten als Zuschuss, jedoch maximal in Höhe des Zusch.für Solark./Wärmep.anlage

Förd. vielfältiger Massnahmen zur CO2-Minderung und Energieeinsparung an bestehenden und neuen Gebäuden.

Bemerkung

KfW CO2-Minderungsdarlehn nutzbar

KfW CO2-Minderungsdarlehn nutzbar

 

Land Schleswig-Holst. -Erneuerbare Energien-

Energiestiftung S.-H.                  -Solarthermie-

Bund -Neubau Eigenheimzulage-

Solarkollektoranlagen

 

Förd. nur bei Kollektorfläche >30qm; ebenso abhängig v.d.Einhaltung einer Kostengrenze, bis zu 49% der förderfäh.Kosten

2% der Kosten pro Jahr, insges. 16% in 8 Jahren, , max. 4000DM mit Wärmep. u. Wärmerückgew.

Wärmepumpen

   

siehe Solaranlage

Photovoltaikanlagen

     

Energieeinsparungen an Gebäuden

   

3200DM bei NEH-Standard

Adressen und Links:

Bundesamt für Wirtschaft BAW

Frankfurter Straße 29-31, 65760 Eschborn

Tel. 06196 4040, Fax. 06196 94226, Internet: http://www.bawi.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW

Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt

Tel. 01801 335577, Faxabruf  069 4314214, Internet: http://www.kfw.de

Landesprogramm Erneuerbare Energien

Investitionsbank Schleswig-Holstein, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel

Tel. 0431 900 3333, Fax. 0431 900 3653, Internet: http://www.ibank-sh.de

Energiestiftung Schleswig-Holstein

Dänische Straße 3-5, 24103 Kiel

Tel. 0431 9805 600, Fax. 0431 9805 699, Internet: http://www.essh.de

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